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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2023 - 1 L 21.23   

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OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2023 - 1 L 21.23 (https://dejure.org/2023,23120)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2023 - 1 L 21.23 (https://dejure.org/2023,23120)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2023 - 1 L 21.23 (https://dejure.org/2023,23120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Keine Unterbrechung des Klageverfahrens auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle bei einer Insolvenz des Wettveranstalters

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 Abs 4 S 4 GlüStVtr BE 2021, § 240 S 1 ZPO, § 35 InsO, § 80 Abs 1 InsO
    Glücksspielrechtliche Erlaubnis - Veranstalter - Veranstaltungserlaubnis - Konzession - Betriebserlaubnis - Betrieb einer Wettvermittlungsstelle - Insolvenzverfahren - Betroffenheit der Insolvenzmasse - Unterbrechung - personengebundene Erlaubnis - höchstpersönliche ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 2536
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2023 - 1 L 21.23
    Eine solche "Betroffenheit" der Insolvenzmasse liegt hier nicht vor, denn die Betriebserlaubnis knüpft auch an in der Person des Veranstalters liegende Tatbestände an (vgl. für eine Gaststättenerlaubnis die Unterbrechung verneinend: Bäuerle in: Eberhard Braun, InsO, 7. Aufl. 2017, § 35 Rn. 119: für eine Gewerbeuntersagung verneinend: BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 6/14 - juris Rn. 12; Hahn, Anmerkung zu BVerwG, Beschluss vom 17. September 2018 - 6 B 1/18 - juris, lit. C).

    Höchstpersönliche Rechtsbeziehungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie an die Person ihres Trägers gebunden sind und daher nicht übertragbar, unveräußerlich und nicht vererbbar sind (Kment, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 6/14 -, KTS, 2016, 84 [85]).

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06

    Rechtmäßigkeit einer ordnungsrechtlichen Untersagung des Betriebs eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2023 - 1 L 21.23
    Ein anhängiges Verfahren betrifft die Insolvenzmasse, wenn es zu ihr in rechtlicher oder wenigstens wirtschaftlicher Beziehung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 6 C 17/06 - juris Rn. 20).
  • BGH, 16.05.2019 - V ZR 295/16

    Unterbrechung des Verfahrens im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2023 - 1 L 21.23
    Nicht von der Insolvenzmasse umfasst werden Ansprüche nicht vermögensrechtlicher Art und höchstpersönliche Rechtsbeziehungen (Bäuerle in: Eberhard Braun, InsO, 7. Aufl. 2017, § 35 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2019 - V ZR 295/16 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.2018 - 6 B 1.18

    Bewilligung; Erstattungsanspruch; Insolvenz; Insolvenzeröffnung; Insolvenzmasse;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2023 - 1 L 21.23
    Eine solche "Betroffenheit" der Insolvenzmasse liegt hier nicht vor, denn die Betriebserlaubnis knüpft auch an in der Person des Veranstalters liegende Tatbestände an (vgl. für eine Gaststättenerlaubnis die Unterbrechung verneinend: Bäuerle in: Eberhard Braun, InsO, 7. Aufl. 2017, § 35 Rn. 119: für eine Gewerbeuntersagung verneinend: BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 6/14 - juris Rn. 12; Hahn, Anmerkung zu BVerwG, Beschluss vom 17. September 2018 - 6 B 1/18 - juris, lit. C).
  • VGH Hessen, 21.11.2005 - 6 TG 1992/05

    Finanzkommissionsgeschäft; Abwicklungsanordnung; Insolvenz; vorläufiger

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2023 - 1 L 21.23
    Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen, denn das hiesige Beschwerdeverfahren ist ein unselbständiges Zwischenverfahren (VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2005 - 6 TG 1992/05 - juris Rn. 1).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 LA 420/05

    Voraussetzungen der Beendigung einer Verfahrensunterbrechung nach § 173

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2023 - 1 L 21.23
    Dementsprechend rechnet die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung Streitigkeiten um personengebundene Erlaubnisse wegen ihres höchstpersönlichen Charakters nicht der gemäß § 80 Abs. 1 InsO dem alleinigen Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Insolvenzverwalters unterliegenden Insolvenzmasse zu (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 LA 420/05 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - 13 E 883/13

    Unterbrechung des Klageverfahrens durch Löschung der das Klageverfahren führenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2023 - 1 L 21.23
    Die zulässige, nach § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und nicht nach § 146 Abs. 2 VwGO ausgeschlossene Beschwerde (vgl. zur Unterbrechung durch § 241 Abs. 1 ZPO: OVG Münster, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 13 E 883/13 - juris Rn. 3) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hat Erfolg.
  • VG Berlin, 29.06.2023 - 4 K 3.23

    Unterbrechung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend die Erteilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2023 - 1 L 21.23
    Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. Juni 2023 - VG 4 K 3/23 - aufgehoben.
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